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Meriam Ibrahim frei, darf aber nicht ausreisen
SUDAN
UA-Nr: UA-118/2014-2 AI-Index: AFR 54/014/2014 Datum: 30. Juni 2014 – bs

Frau MERIAM YEHYA IBRAHIM, 27-jährige zweifache Mutter

Die Christin Meriam Yehya Ibrahim wurde am 23. Juni aus dem Gefängnis entlassen, nachdem die gegen sie verhängte Prügelstrafe und das Todesurteil von einem Berufungsgericht aufgehoben worden waren. Sie befindet sich derzeit mit ihrer Familie in der US-Botschaft in Khartum, darf den Sudan aber nicht verlassen, weil noch weitere Anklagen gegen sie anhängig sind.

Meriam Yehya Ibrahim war wegen des „Abfalls vom Glauben“ (Apostasie) zum Tod durch Erhängen und wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden. Das Verfahren gegen sie hatte im August 2013 begonnen, nachdem ein Familienangehöriger ihre Heirat mit einem Christen bei den Behörden gemeldet haben soll. Sie wurde daraufhin wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs angeklagt. Nach dem im Sudan geltenden Gesetz der Scharia darf eine Muslimin keinen nicht-muslimischen Mann heiraten. Derartige Eheschließungen gelten als nichtig.

Meriam Yehya Ibrahim wurde im Februar 2014 in Haft genommen, weil ein Gericht die Anklage wegen Apostasie hinzugefügt hatte, nachdem Meriam Yehya Ibrahim versichert hatte, dass sie Christin und keine Muslimin sei. Sie sei als orthodoxe Christin aufgewachsen, nach der Religion ihrer Mutter. Das Gericht setzte ihr am 11. Mai eine Frist von drei Tagen, um ihrem Glauben abzuschwören, Meriam Yehya Ibrahim weigerte sich jedoch, dies zu tun. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens war sie im achten Monat schwanger. Am 27. Mai brachte sie auf der Krankenstation des Frauengefängnisses von Omdurman ihr zweites Kind zur Welt. Ihr 20 Monate alter Sohn war mit ihr inhaftiert.

Der Fall von Meriam Yehya Ibrahim erregte weltweite Aufmerksamkeit. Über eine Million Menschen schlossen sich der Forderung von Amnesty International nach der Freilassung der 27-Jährigen an. Am 23. Juni kam sie schließlich frei, nachdem ein Berufungsgericht das gegen sie verhängte Urteil aufgehoben hatte. Am darauffolgenden Tag wollte Meriam Yehya Ibrahim zusammen mit ihren beiden Kindern und ihrem Ehemann, der sowohl die südsudanesische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft hat, in die USA fliegen. Sie wurde jedoch am Flughaften Khartum von etwa 40 Angehörigen des Geheimdienstes NISS festgenommen, in Gewahrsam genommen und zu ihren Reisedokumenten befragt. Ihre Familie war bei ihr. Am 25. Juni stellte man sie wegen der Fälschung von Reisedokumenten und der Angabe von Falschinformationen unter Anklage, weil sie versucht hatte, mit südsudanesischen Dokumenten zu reisen. Obwohl die Botschaft des Südsudan die Echtheit der Dokumente bestätigte, teilte das sudanesische Außenministerium der Nachrichtenagentur SUNA mit, dass Meriam Yehya Ibrahim mit einem sudanesischen Pass hätte reisen müssen.

Schließlich wurde Meriam Yehya Ibrahim gegen Kaution freigelassen und befindet sich derzeit mit ihrer Familie in der US-Botschaft in Khartum. Sie kann solange nicht ausreisen, bis die sudanesischen Behörden das Verfahren einstellen.

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