Sudan: Kein Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen in Darfur

Sudan: Kein Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen in Darfur
 Am 4. März 2009 erließ der Internationale Strafgerichtshof (ICC) einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir.

Seit über zwei Jahren fordert die Afrikanischen Union erfolglos, das Verfahren gegen Präsident Bashir auszusetzen. Zweimal haben Mitglieder Afrikanischen sich geweigert, ihn zu verhaften. Die tägliche Realität der Situation in Darfur zeigt die verheerenden Auswirkungen der Straflosigkeit.

 

Gegen Präsident al-Bashir wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur ein Haftbefehl erlassen. Völkermord wurde später in die Liste der Vorwürfe gegen ihn aufgenommen. Trotz der Schwere der Anklage habe eine Reihe von Ländern, darunter Tschad und Kenia, die Vertragsparteien des Römischen Statuts des IStGH sind, sich geweigert, Präsident al-Bashir bei offiziellen Besuchen in ihre festzunehmen.

Amnesty International hat wiederholt alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft aufgerufen, die volle Verantwortung für Verbrechen zu übernehmen, die nach dem Völkerrecht im Sudan begangen wurden. 

 

Ahmad Harun, der Gouverneur von Süd-Kordofan und “Janjaweed” Milizenführer Ali Kushayb, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit per Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht werden, stehen unter dem Schutz des sudanesischen Staates und genießen weiterhin Straffreiheit,

Im Gegensatz dazu sind drei Führer der bewaffneten Oppositionsgruppen, denen Verbrechen in Darfur vorgeworfen wurden, freiwillig vor dem IStGH erschienen. In einem Fall entschieden die Richter, dass keine ausreichenden Beweise gegen Bahar Idriss Abu Garda vorlägen und die Vorwürfe nicht bestätigt wurden.

Die Ermittlungen in den beiden anderen Fällen gehen weiter.

 

Straffreiheit im Sudan ist weit verbreitet und betrifft sowohl Angehöriges der Sicherheitsbehörden als auch  auf Milizenführer. Opfer haben daher selten Hoffnung

auf Gerechtigkeit, Aufklärung und Wiedergutmachung national.

Die Straflosigkeit ist mitverantwortlich für den Kreislauf der Gewalt in Darfur. Unter Missachtung von Gerechtigkeit

werden  fast täglich schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte gegenüber der Zivilbevölkerung begangen.

In den letzten drei Monaten haben sudanesische Regierungstruppen und bewaffnete Oppositionsgruppen Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Nord-und Süd-Darfur intensiviert. Die Kämpfe begannen, am 8. Dezember 2010, nachdem die sudanesische Regierung die

Beziehungen mit der Sudan Liberation Army / Minni Minawi Fraktion (SLA / MM), die das Darfur-Friedensabkommen im Jahr 2006 unterzeichnet, aufgekündigt hatte.

 

Die Angriffe wurden von Regierungstruppen vorwiegend auf (IDP) Lager und auf Städte einschließlich Dar el Salam, Shangil Tobaya und Khor Abeche durchgeführt. Nach Angaben der Vereinten Nationen führte die Gewalt allein im Dezember, dazu, dass über 40.000 Menschen vertrieben wurden. Die Kämpfe verursachten zivilen Tote und Verletzten, sowie  Plünderungen und Zerstörung zivilen Eigentums.

Am 23. Januar überfielen Regierungstruppen das Flüchtlingslager Zamzam im Norden von Darfur.

37 Menschen wurden verhaftet, Häuser wurden durchsucht und  Eigentum beschlagnahmt.

Von der Aktion wurde die Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID),nicht in Kenntnis gesetzt, was eine Verletzung des Status of Forces Agreement

Vor zwei Wochen gab es Kämpfe zwischen Luft-und Bodentruppen der sudanesischen Armee und bewaffneten Oppositionsgruppen in und um Shangil Tobaya, Nord Darfur. Zehn Dörfer wurden dem Vernehmen nach zerstört und über 4.000 Menschen aus der Region sind geflohen.

 

Die Regierung behindert außerdem massiv humanitäre Hilfsorganisationen. Erst kürzlich, am 26. Februar 2011 verbot die Regierung der Hilfsorganisation Catholic Relief Services (CRS) die Arbeit in West-Darfur. Ihr wurde vorgeworfen, Bibeln an die Bevölkerung zu verteilen.

Vor drei Wochen, am 14. Februar wurde einer französischen humanitären Organisation Médecins du Monde, wegen angeblicher  “Spionage” die Tätigkeit untersagt.

In Darfur sind auch weiterhin willkürliche Inhaftierungen an der Tagesordnung, häufig sind Folter und Misshandlung in der Haft die Folge.
 

Kalenderblatt

4. März 2009 – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag stellt erstmals einen Haftbefehl gegen einen amtierenden Staatschef aus. Das Gericht wirft dem sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Krisenregion Darfur vor.

 
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Alfred Buss

Amnesty International

Sudan Koordinationsgruppe

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