Freiheit für Abuzar al Amin

50 Jahre: Aktion: AI@50: Einzelfälle “FREEDOM OF EXPRESSION”
Freiheit für Abuzar al Amin
Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung Abuzar Al Amin wurde am 14. Juli von einem Gericht in Khartum zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf Untergrabung des Verfassungssystems und Veröffentlichung falscher Nachrichten nach Paragraf 50 bzw. Paragraf 66 des sudanesischen Strafgesetzbuches von 1991.

Der sudanesische Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) soll weitere Anklagen gegen Abuzar Al Amin vorgebracht haben. Berichten zufolge stehen diese im Zusammenhang mit einem anderen seiner Artikel und mit den Verletzungen, die er einem NISS-Angehörigen während eines Verhörs zufügte. Für den 18. Juli wurde das Erscheinen von Abuzar Al Amin für weitere Ermittlungen vor der Staatsanwaltschaft erwartet.

Abuzar Al Amin war am 15. Mai 2010 festgenommen worden. Ausschlaggebend für die Inhaftierung war ein in der Zeitung Rai Al Shaab erschienener Artikel, der unter anderem die Ergebnisse der sudanesischen Präsidentschaftswahl im April 2010 analysierte. Meldungen zufolge ist Abuzar Al Amin in der Haft gefoltert worden.
 
HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Zwischen dem 15. und 27. Mai 2010 sind sechs Mitarbeiter von Rai Al Shaab in der sudanesischen Hauptstadt Khartum festgenommen worden. Am 16. Mai standen die MitarbeiterInnen, als sie das Büro betreten wollten, vor verschlossenen Türen, die von NISS-Agenten bewacht wurden. Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, deren Verhaftung allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihren Überzeugungen in friedlicher Weise Ausdruck verliehen haben. Abu Baker Al Sammani, der für den Druck der Zeitung zuständige Mitarbeiter, soll nach einigen Tagen Haft wieder freigekommen sein. Die Haftentlassung von Nagi Dahab, zuständig für die administrativen Aufgaben, erfolgte am 2. Juni.

Die Festnahme der Mitarbeiter von Rai Al Shaab fand unmittelbar nach der Verhaftung von Hassan Al Turabi, dem Vorsitzenden der Oppositionspartei Popular Congress, statt. Dessen Freilassung erfolgte am 30. Juni ohne Anklageerhebung.

Der Schließung von Rai Al Shaab folgten erneute Zensurmaßnahmen durch den Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services). Beispielsweise suchten NISS-Agenten die Büros von Zeitungen auf und veranlassten die Streichung von Artikeln, die sie als staatsgefährdend erachteten. Darüber hinaus vereitelten sie die Drucklegung von Zeitungsausgaben. Des Weiteren übten sie Zensurmaßnahmen in der Form aus, dass sie Zeitungsherausgeber über “unerwünschte” Themen der Berichterstattung informierten und ihnen nahelegten, solche Themen nicht aufzugreifen. Mehrere Zeitungen, darunter Al Midan, Ajras Al Hurriya und Al Intibaha, wurden an der Drucklegung von Ausgaben gehindert.

Eine Petitionsliste mit Übersetzung in der Anlage,
weitere Informatinen:

Alfred Buss
Amnesty International
Sudan Koordinationsgruppe

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